Andreas  Schmitt - Ihr Versicherungsmakler in Biebergemünd
Hochzeitsversicherung

Sorgenfrei heiraten mit der HanseMerkur


Sie planen eine Hochzeit mit allem Drum und Dran? Das erfordert viel Arbeit und kostet eine Menge Geld. Mit der speziellen Hochzeitsversicherung der HanseMerkur sichern Sie Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten finanziell ab.

Online-Abschluss

Welche Hochzeitsfeiern können Sie mit der Hochzeitsversicherung versichert werden?

  • Feierlichkeit bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam
  • Feierlichkeit nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
  • Feierlichkeit zum Jahrestag der Hochzeit, ab der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit

Die Hochzeitsversicherung der HanseMerkur übernimmt den Ersatz der vom Hotel oder Restaurationsbetrieb vertraglich geschuldeten Arrangement-Kosten für den Ausfall der Feier, höchstens jedoch 25.000,- EUR.

Der Versicherungsschutz der Hochzeitsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

  • schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
  • erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.

Das sollten Sie außerdem wissen

Abschlussfrist: Die Hochzeitsversicherung ist sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie, sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt worden sind. Andernfalls besteht trotz Zahlung der Prämien kein Versicherungsschutz. Geltungsbereich der Hochzeitsversicherung ist Deutschland. Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 250,- EUR. Risikopersonen sind ausschließlich:

  • Braut und Bräutigam
  • die engsten Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister